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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung von WorkOffice Pro als Mietsoftware (SaaS).

Entwurf für WorkOffice Pro, abgeleitet aus den Rechtstexten von WorkTime Pro. Gelb markierte Stellen stehen noch nicht fest. Vor dem Verkaufsstart rechtlich prüfen lassen.

§1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen AK-Technology („Anbieter“) und dem Kunden über die Nutzung von WorkOffice Pro.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind nicht Vertragspartner.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter hält WorkOffice Pro auf eigenen Servern in Deutschland zur Nutzung über das Internet bereit. Der Kunde erhält keinen Datenträger und keinen Quellcode. Rechtlich handelt es sich um Mietrecht (§§535 ff. BGB).

Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem gebuchten Paket.

WorkOffice Pro ist ein Werkzeug für die Buchhaltung des Kunden. Steuerliche oder rechtliche Beratung schuldet der Anbieter nicht; für die steuerliche Beurteilung seiner Geschäftsvorfälle bleibt der Kunde verantwortlich.

§3 Vertragsschluss

Die Darstellung des Angebots auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung bestätigt oder den Zugang freischaltet.

§4 Kostenlose Testphase

Der Kunde kann die Software nach der Registrierung kostenlos testen. Die Dauer der Testphase zeigt die Software an: [[ Dauer der Testphase ]].

Während der Testphase wird kein Entgelt erhoben, und es werden keine Zahlungsdaten abgefragt. Ein entgeltliches Abonnement entsteht nur, wenn der Kunde es ausdrücklich abschließt; wer in der Testphase abschließt, zahlt erst ab ihrem Ende.

Ohne Abonnement steht die Software nach Ablauf der Testphase nur noch zum Ansehen und Exportieren der Daten zur Verfügung. Die Daten bleiben erhalten.

§5 Preise und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Kunde kann das Paket jederzeit wechseln. Der Wechsel gilt sofort; der Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird anteilig verrechnet. Beim Wechsel in ein größeres Paket wird die Differenz sofort fällig, beim Wechsel in ein kleineres entsteht ein Guthaben, das mit den folgenden Abrechnungen verrechnet wird.

Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich), per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. Für die Lastschrift erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat. Zahlungsdaten werden ausschließlich bei Stripe gespeichert.

Schlägt eine Abbuchung fehl, wiederholt Stripe sie. Bleibt die Zahlung aus, steht die Software nach einer Kulanzfrist nur noch zum Ansehen und Exportieren zur Verfügung, bis die Zahlung eingegangen ist; die Daten bleiben erhalten.

§6 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende bleibt der Datenbestand [[ Zeitraum, z. B. 30 Tage ]] zur Ausfuhr abrufbar und wird anschließend gelöscht, soweit der Anbieter nicht selbst zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden (§147 AO, §257 HGB) bleiben seine Sache; der Kunde ist für die rechtzeitige Ausfuhr selbst verantwortlich.

§7 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, nutzt nach Möglichkeit die Zwei-Faktor-Anmeldung und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.
  • Der Kunde ist für die Richtigkeit der erfassten Daten und der daraus erstellten Belege verantwortlich. Für die Daten seiner Kunden und Lieferanten ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
  • Überweisungen, die der Kunde über WorkOffice Pro an seine Bank übermittelt, prüft und freigibt er selbst; die Ausführung liegt bei seiner Bank.

§8 Verfügbarkeit

Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.

Angekündigte Wartungsfenster gelten nicht als Ausfall. Sie werden mindestens 3 Werktage im Voraus angekündigt und liegen außerhalb der üblichen Arbeitszeit.

Die Verfügbarkeit der Schnittstellen Dritter – etwa der Banken oder der Finanzverwaltung – liegt nicht im Einflussbereich des Anbieters.

§9 Gewährleistung

Es gilt Mietrecht. Der Anbieter erhält die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach §536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

§10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist die Haftung je Schadensfall der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung, mindestens jedoch auf 10.000 €. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Begrenzungen und Ausschlüsse der Absätze 2 bis 4 gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1. Sie gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrages: [[ Bereitstellung des AVV ]].

§12 Änderung dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

§13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wuppertal, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.