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WorkOffice ProHandbuch
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Gewinnermittlung: EÜR oder Bilanz

Ein Betrieb ermittelt seinen Gewinn entweder per Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) – wie die meisten Handwerksbetriebe – oder per Bilanz. Welche Art für den Betrieb gilt, entscheiden Gesetz und Steuerberater; WorkOffice muss es nur wissen, weil einige Zahlen davon abhängen.

Wo einstellen

Unter Einstellungen → Steuern, Karte Gewinnermittlung, Feld Art:

  • Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) – ab Werk
  • Bilanz (Betriebsvermögensvergleich)

Ändern darf das, wer die Einstellungen ändern darf (Recht settings:update, also Inhaber und Büro). Jede Änderung steht im Prüfprotokoll als „Steuereinstellungen geändert“.

Neben dem Feld steht der Hinweis aus dem Programm, wann Buchführungspflicht besteht:

Buchführungspflicht u. a. ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO) sowie für Kaufleute im Handelsregister.

Ob das auf den eigenen Betrieb zutrifft, klärt der Steuerberater – WorkOffice prüft es nicht.

Was sich ändert

Die Einstellung ist die einzige Quelle für alles, was an der Gewinnermittlung hängt. Einen eigenen Schalter „Abschläge als Anzahlung“ gibt es bewusst nicht: Er könnte der Einstellung widersprechen.

EinnahmenüberschussrechnungBilanz
Abschlagsrechnung im DATEV-Exportbucht wie eine Rechnung als Erlösbucht nichts, geht nur als PDF mit
Schlussrechnung im DATEV-Exportnur der Rest nach Abzug der Abschlägedie ganze Leistung, dazu die Auflösung der Anzahlungen
Barzahlung eines Abschlags im Kassenbuchgegen den Debitorauf das Anzahlungskonto
GuV und BWAAbschläge zählen als Umsatzdie Leistung zählt erst mit der Schlussrechnung
EÜR unter Auswertungenmaßgeblichnur zur Kontrolle

Die Konten der erhaltenen Anzahlungen stehen im Artikel DATEV-Export. In beiden Fällen steht der Umsatz eines Auftrags genau einmal in den Erlösen.

Bei Bilanz zeigen GuV und BWA dazu:

Gewinnermittlung Bilanz: Abschläge sind bis zur Schlussrechnung erhaltene Anzahlungen und noch kein Umsatz – die ganze Leistung zählt mit der Schlussrechnung. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung zählen Abschläge weiter mit ihrer Zahlung.

Und die EÜR:

Laut Einstellungen ermittelt der Betrieb den Gewinn durch Bilanz – die EÜR dient nur der Kontrolle; maßgeblich ist die GuV.

Umgekehrt weist die GuV bei EÜR darauf hin, dass dort das Zufluss-/Abflussprinzip gilt.

Abschlags- und Schlussrechnungen selbst gehören zum Paket Komplett (in der Probezeit sind sie dabei).

Umstellen

Die Auswahl im Formular zeigt sofort, was sich am Export ändert – noch vor dem Speichern. Gespeichert wirkt sie auf jeden künftigen Export: Welche Gewinnermittlung bei einem Export galt, steht mit ihm im Protokoll. Schon erstellte Exporte bleiben, wie sie sind. Den Zeitpunkt einer Umstellung – meist der Beginn eines Wirtschaftsjahres – mit dem Steuerberater abstimmen.

Keine Bilanz aus WorkOffice

Eine eigene Bilanz oder einen Jahresabschluss erstellt WorkOffice nicht. Bei Bilanz sagt die Seite deshalb gleich dazu:

WorkOffice erstellt keine Bilanz. Den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, E-Bilanz) erstellt Ihr Steuerberater aus dem DATEV-Export.

Die GuV unter Auswertungen & Steuern ist eine vereinfachte Übersicht ohne Bestandsveränderungen und Abgrenzungen – eine Hilfe für unterwegs, kein Abschluss. Mehr dazu unter Steuerliche Auswertungen.