Gewinnermittlung: EÜR oder Bilanz
Ein Betrieb ermittelt seinen Gewinn entweder per Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) – wie die meisten Handwerksbetriebe – oder per Bilanz. Welche Art für den Betrieb gilt, entscheiden Gesetz und Steuerberater; WorkOffice muss es nur wissen, weil einige Zahlen davon abhängen.
Wo einstellen
Unter Einstellungen → Steuern, Karte Gewinnermittlung, Feld Art:
- Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) – ab Werk
- Bilanz (Betriebsvermögensvergleich)
Ändern darf das, wer die Einstellungen ändern darf (Recht settings:update, also Inhaber und Büro). Jede Änderung steht im Prüfprotokoll als „Steuereinstellungen geändert“.
Neben dem Feld steht der Hinweis aus dem Programm, wann Buchführungspflicht besteht:
Buchführungspflicht u. a. ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO) sowie für Kaufleute im Handelsregister.
Ob das auf den eigenen Betrieb zutrifft, klärt der Steuerberater – WorkOffice prüft es nicht.
Was sich ändert
Die Einstellung ist die einzige Quelle für alles, was an der Gewinnermittlung hängt. Einen eigenen Schalter „Abschläge als Anzahlung“ gibt es bewusst nicht: Er könnte der Einstellung widersprechen.
| Einnahmenüberschussrechnung | Bilanz | |
|---|---|---|
| Abschlagsrechnung im DATEV-Export | bucht wie eine Rechnung als Erlös | bucht nichts, geht nur als PDF mit |
| Schlussrechnung im DATEV-Export | nur der Rest nach Abzug der Abschläge | die ganze Leistung, dazu die Auflösung der Anzahlungen |
| Barzahlung eines Abschlags im Kassenbuch | gegen den Debitor | auf das Anzahlungskonto |
| GuV und BWA | Abschläge zählen als Umsatz | die Leistung zählt erst mit der Schlussrechnung |
| EÜR unter Auswertungen | maßgeblich | nur zur Kontrolle |
Die Konten der erhaltenen Anzahlungen stehen im Artikel DATEV-Export. In beiden Fällen steht der Umsatz eines Auftrags genau einmal in den Erlösen.
Bei Bilanz zeigen GuV und BWA dazu:
Gewinnermittlung Bilanz: Abschläge sind bis zur Schlussrechnung erhaltene Anzahlungen und noch kein Umsatz – die ganze Leistung zählt mit der Schlussrechnung. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung zählen Abschläge weiter mit ihrer Zahlung.
Und die EÜR:
Laut Einstellungen ermittelt der Betrieb den Gewinn durch Bilanz – die EÜR dient nur der Kontrolle; maßgeblich ist die GuV.
Umgekehrt weist die GuV bei EÜR darauf hin, dass dort das Zufluss-/Abflussprinzip gilt.
Abschlags- und Schlussrechnungen selbst gehören zum Paket Komplett (in der Probezeit sind sie dabei).
Umstellen
Die Auswahl im Formular zeigt sofort, was sich am Export ändert – noch vor dem Speichern. Gespeichert wirkt sie auf jeden künftigen Export: Welche Gewinnermittlung bei einem Export galt, steht mit ihm im Protokoll. Schon erstellte Exporte bleiben, wie sie sind. Den Zeitpunkt einer Umstellung – meist der Beginn eines Wirtschaftsjahres – mit dem Steuerberater abstimmen.
Keine Bilanz aus WorkOffice
Eine eigene Bilanz oder einen Jahresabschluss erstellt WorkOffice nicht. Bei Bilanz sagt die Seite deshalb gleich dazu:
WorkOffice erstellt keine Bilanz. Den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, E-Bilanz) erstellt Ihr Steuerberater aus dem DATEV-Export.
Die GuV unter Auswertungen & Steuern ist eine vereinfachte Übersicht ohne Bestandsveränderungen und Abgrenzungen – eine Hilfe für unterwegs, kein Abschluss. Mehr dazu unter Steuerliche Auswertungen.