Auftragsbestätigung
Die Auftragsbestätigung sagt dem Kunden: Der Auftrag ist angenommen, zu diesen Positionen und Preisen. Sie steht unter Verkauf → Auftragsbestätigungen. Ob der Menüpunkt erscheint, hängt am Start-Assistenten: Wer „Schreiben Sie Angebote und Auftragsbestätigungen?“ verneint, hat ihn ausgeblendet – zurückholen lässt er sich unter Einstellungen → Menü.
Anlegen
- Aus einem Angebot: in der Angebotsansicht Auftragsbestätigung. Die Positionen werden übernommen, und das Angebot gilt damit als angenommen.
- Neu: Neue Auftragsbestätigung in der Liste.
Geschrieben wird wie jeder Beleg – siehe Rechnungen schreiben. Statt eines Leistungsdatums trägt die Auftragsbestätigung Ausführung ab (voraussichtlich) und Ausführung bis – den geplanten Zeitraum. Er geht später in eine Abschlagsrechnung über.
Festschreiben
Beim Festschreiben bekommt die Auftragsbestätigung die nächste Nummer ihres eigenen Nummernkreises (ab Werk AB-{jahr}-{nr:4}). Danach ist sie unveränderbar. Pflicht sind Empfänger mit Ort und mindestens eine Position mit Betrag.
Keine Buchung
Eine Auftragsbestätigung ist keine Rechnung:
Auftragsbestätigungen sind keine Buchungen: Sie erscheinen nicht im Umsatz, im DATEV-Export, im Mahnwesen oder im Bankabgleich.
Erst die Rechnung, die daraus entsteht, zählt.
Status
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Entwurf | noch nicht festgeschrieben |
| Offen | festgeschrieben, noch kein Folgebeleg |
| In Arbeit | mindestens ein Lieferschein oder eine Rechnung ist daraus entstanden |
Weiterführen
Aus der festgeschriebenen Auftragsbestätigung entstehen:
- Lieferschein – siehe Lieferschein.
- Abschlagsrechnung und Schlussrechnung – siehe Abschlags- und Schlussrechnung (Paket „Komplett“).
- In Rechnung umwandeln – ein Rechnungsentwurf mit allen Positionen.
Der Folgebeleg verweist auf die Auftragsbestätigung und auf das Angebot am Anfang der Kette. So findet die Schlussrechnung auch Abschläge, die noch zum Angebot gestellt wurden.