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WorkOffice ProHandbuch
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Skonto

Skonto ist ein Nachlass für schnelle Zahlung, etwa „2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen“. In WorkOffice wird er vom Bruttobetrag gerechnet – so steht er auf der Rechnung, und so zieht ihn der Kunde ab.

Woher der Skonto kommt

In dieser Reihenfolge:

  1. Kunde – Skonto (%) und Skontofrist (Tage) in den Konditionen des Kunden. Leer heißt „wie der Betrieb“, 0 heißt ausdrücklich „ohne Skonto“.
  2. Betrieb – Einstellungen → Firmendaten, Felder Skonto (%) und Skontofrist (Tage). Leer heißt ohne Skonto.

Eine neue Rechnung übernimmt den Skonto so; in der Rechnung lässt er sich unter Skonto (%) und Skontofrist (Tage) ändern oder leeren. Der Editor zeigt gleich darunter: Bei Zahlung bis ….

Skonto gibt es nur auf Rechnungen. Die Frist zählt in Tagen ab dem Rechnungsdatum.

Grenzen

  • Höchstens 10 % – mehr ist im Handwerk kein Skonto mehr, sondern ein Tippfehler.
  • Prozent ohne Frist ist kein Skonto: Ist der Prozentsatz gesetzt, muss auch die Frist stehen.
  • Die Skontofrist muss vor der Fälligkeit enden.

Die Meldungen dazu lauten:

Mehr als 10 % Skonto sind nicht vorgesehen.
Die Skontofrist endet erst nach der Fälligkeit.

Auf der Rechnung

Unter dem Zahlungshinweis steht, bis wann mit wie viel Abzug gezahlt werden darf und welcher Betrag dann zu überweisen ist. Dieselbe Zeile steht in der E-Mail (Platzhalter {zahlungshinweis}) und – maschinenlesbar – in der E-Rechnung.

Sobald eine Zahlung eingegangen ist, entfällt der Skontohinweis: Bei einer Teilzahlung gäbe es keinen eindeutigen Skontobetrag mehr.

Wenn der Kunde Skonto zieht

Von Hand: In Zahlung erfassen Mit Skonto bezahlt ankreuzen – der Abzug ist vorgerechnet und gilt als beglichen. Siehe Zahlung erfassen.

Im Bankabgleich: Kommt genau der gekürzte Betrag und ist die Frist gewahrt, schlägt der Abgleich die Rechnung mit Skonto vor. Als rechtzeitig gilt eine Zahlung noch bis zu drei Tage nach Fristende – der Kunde überweist am letzten Tag, gebucht wird ein, zwei Bankarbeitstage später. Siehe den Bereich Bank und Zahlungen.

Steuer

Der Skonto mindert Entgelt und Umsatzsteuer erst mit der Zahlung (§ 17 UStG); die festgeschriebene Rechnung selbst bleibt unverändert. Wie der Abzug in der eigenen Buchhaltung zu buchen ist, klärt man mit dem Steuerberater.

Bei Soll-Versteuerung zieht die Voranmeldung den Skonto im Monat der Zahlung ab. Wird die Rechnung danach storniert, nimmt das Storno ihn in seinem eigenen Monat zurück: Dort steht die Stornorechnung mit ihrem vollen Betrag und daneben Skonto zurückgenommen (Storno) – zusammen mindert das Storno nur, was nach dem Skonto vom Entgelt noch übrig war. Der Monat der Zahlung bleibt, wie er gemeldet ist. Ebenso schreiben Rechnungskorrekturen zusammen höchstens gut, was nach dem Skonto von der Rechnung übrig ist. Bei Ist-Versteuerung zählt ohnehin nur das Geld: der gekürzte Betrag mit der Zahlung, eine Rückzahlung an den Kunden in ihrem Monat.