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Kassen einrichten und außer Betrieb nehmen

Bevor am Tresen verkauft werden kann, braucht es eine Kasse. Jede Kasse ist ein eigenes Aufzeichnungssystem mit Seriennummer: Sie steht auf jedem Bon und später in der Mitteilung an das Finanzamt. Eingerichtet wird unter Kasse → Kassen.

Paket und Recht: Kassen gehören zum Zusatzpaket „Kassen-Terminal“ (siehe Kassen im Abo). Einrichten, ändern und außer Betrieb nehmen mit cash:close – Inhaber und Büro.

Kasse einrichten

Kasse einrichten:

FeldHinweis
Namez. B. „Laden“
Kürzelleer = K1, K2 …; Buchstaben, Ziffern und Bindestriche, höchstens 12
Betriebsstätteeine vorhandene, die Anschrift des Betriebs aus den Einstellungen oder eine neue Anschrift
Kassenbuchin dieses Kassenbuch übernimmt der Kassenabschluss die Buchungen

Die Bezeichnung einer neuen Betriebsstätte so wie in der Gewerbeanmeldung, z. B. „Laden Hauptstraße“. Ohne Kassenbuch werden Kassenabschlüsse nicht übernommen; es lässt sich später zuordnen.

Vor dem Einrichten zeigt die Seite, was die Kasse kostet – in der Probezeit, als erste oder als weitere Kasse.

Die TSE

Eine Kasse gehört zu einer Betriebsstätte; die erste Kasse dort richtet auch die TSE ein.

Je Betriebsstätte gibt es eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE); jede Kasse dort wird bei ihr angemeldet. Das Einrichten dauert ein paar Sekunden. PIN und PUK der TSE verwaltet WorkOffice selbst: Sie liegen verschlüsselt in der Datenbank und werden nirgends angezeigt.

Welche TSE verwendet wird, legt der Server fest:

Anbieterwas es ist
fiskaly SIGN DECloud-TSE des Anbieters fiskaly – für den echten Betrieb
Simulation (nur zum Testen)simulierte TSE im Programm
Simulierte TSE – keine zertifizierte Sicherheitseinrichtung. Ihre Bons gelten nicht als Kassenbelege.

Eine Kasse mit Simulation trägt das Abzeichen Simulation, ihre Bons den Hinweis TESTBON – keine zertifizierte TSE, und sie lässt sich dem Finanzamt nicht melden. Im echten Betrieb ist die Simulation gesperrt; im öffentlichen Vorführbetrieb wird immer simuliert.

Stand der Anbindung: Die Anbindung an fiskaly folgt der Dokumentation des Anbieters, ist aber noch nicht gegen dessen Testumgebung gelaufen. Vor dem ersten echten Verkauf sollte ein Probelauf stattfinden.

Solange das so ist, weist WorkOffice überall darauf hin, wo eine Kasse mit der Cloud-TSE von fiskaly ins Spiel kommt: beim Buchen des Zusatzpakets unter Einstellungen → Abo, beim Einrichten einer Kasse, an der Kasse in der Kassenverwaltung und im Kassen-Terminal als schmales Band. Gesperrt wird nichts. Bei der Simulation erscheint dieser Hinweis nicht – sie hat ihren eigenen.

Cloud-TSE noch nicht erprobt. Die Anbindung an die Cloud-TSE von fiskaly ist noch nicht mit einer echten TSE erprobt. Solange dieser Hinweis erscheint, nutzen Sie das Kassen-Terminal bitte nicht als einzige Kasse für echte Verkäufe.

Antwortet die TSE beim Einrichten nicht, gibt es keine Kasse:

Die TSE ließ sich beim Anbieter nicht einrichten. Bitte später noch einmal versuchen.

Ist auf dem Server kein Zugang zu fiskaly hinterlegt, lehnt WorkOffice das Einrichten ebenfalls ab.

Was die Kassenverwaltung zeigt

Je Kasse: Betriebsstätte, eingerichtet am, Seriennummer der Kasse und zur TSE Anbieter, Zustand (betriebsbereit, außer Betrieb …), BSI-Zertifizierung, Signaturalgorithmus und Seriennummer der TSE. Das sind die Angaben für die Mitteilung an das Finanzamt.

Bearbeiten

Bearbeiten ändert Name und Kassenbuch.

Kürzel K1 und Seriennummer bleiben – sie stehen auf jedem Bon.

Ein neues Kassenbuch gilt für die nächsten Kassenabschlüsse; einen Abschluss ohne Kassenbuch übernimmt man danach von seinem Z-Bon aus.

Bondrucker

Bondrucker an jeder Kasse stellt ein, was für jedes Gerät an dieser Kasse gilt: Papierbreite (80 oder 58 mm), Zeichensatz, Messer, Kassenlade und QR-Code als Bild. Das gehört zur Kasse und ändert sich mit cash:close. Über welchen Weg und an welchen Drucker ein Tablet oder PC druckt, merkt sich dagegen sein Browser – dort einmal einrichten und mit einem Testbon prüfen. Alles dazu: Bondrucker.

Außer Betrieb nehmen

Außer Betrieb nehmen ist endgültig:

Die Kasse wird bei der TSE abgemeldet und lässt sich nicht wieder in Betrieb nehmen. Bons und Abschlüsse bleiben lesbar. Für eine neue Kasse richten Sie eine neue ein.

Vorher müssen alle Vorgänge beendet und im Kassenabschluss sein. Sonst:

Bitte zuerst den Kassenabschluss machen – danach lässt sich die Kasse ausser Betrieb nehmen.

Danach steht die Frist an der Kasse: Mitteilung an das Finanzamt bis …. Die Außerbetriebnahme ist binnen eines Monats zu melden (§ 146a Abs. 4 AO). Ab der Außerbetriebnahme wird die Kasse nicht mehr berechnet.

Außer Betrieb nehmen geht auch nach der Kündigung des Zusatzpakets oder des Abos – die Kasse muss sich bei der TSE abmelden lassen können.