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Kassenbericht (offene Ladenkasse)

Marktstand, Hofladen, kleiner Laden ohne elektronische Kasse: Das Geld liegt in der Schublade, abends wird auf den Cent gezählt. Die Tageseinnahme ergibt sich rückwärts aus dem Bestand. Der Kassenbericht im Kassenbuch macht das in einem Schritt: zählen, Tageslosung berechnen, buchen, Tag festschreiben.

Paket und Recht: wie das Kassenbuch (Paket Buchhaltung); den Kassenbericht macht, wer cash:close hat – Inhaber und Büro.

Wann er passt

Die Seite sagt es selbst unter Wann ist die offene Ladenkasse zulässig?:

Jeden Tag auf den Cent zählen – der Kassenbericht mit Zählprotokoll ist der Beleg für die Tageseinnahme. Eine TSE braucht es dafür nicht.
Ohne Aufzeichnung jedes einzelnen Verkaufs nur beim Verkauf von Waren an viele unbekannte Personen gegen bar (§ 146 Abs. 1 Satz 3 AO).
Neben einer elektronischen Kasse nur für einen klar abgegrenzten Bereich, der sich nicht über die elektronische Kasse erfassen lässt.

Im Zweifel mit dem Steuerberater klären. Hat der Betrieb ein Kassen-Terminal, weist die Seite eigens darauf hin.

So geht es

Kasse → Kassenbuch → Kassenbericht, den Tag wählen.

  1. Bargeld in der Kasse zählen – alle Scheine und Münzen, die jetzt darin liegen, als Zählprotokoll.
  2. Heute aus der Kasse genommen, noch nicht gebucht: Zur Bank gebracht und Privat entnommen. Nur Geld, das noch nicht im Kassenbuch steht.
  3. Der Rechenweg erscheint (siehe unten).
  4. Aufteilung auf Steuersätze: den Steuersatz für den Rest wählen und für die anderen Sätze den Betrag eintragen. Der Rest gehört zum Hauptsatz; Kleinunternehmer buchen ohne Umsatzsteuer.
  5. Buchen und Tag abschließen – nach einer Rückfrage, die zeigt, was gebucht wird.

Der Rechenweg:

Kassenendbestand (gezählt)
+ Ausgaben, Privatentnahmen, Einzahlungen auf die Bankheute gebucht oder eben angegeben
− Privateinlagen, Abhebungen von der Bank, andere Einnahmenheute gebucht, z. B. Barzahlung einer Rechnung
− KassenanfangsbestandEndbestand des Vortags
= Tageslosung

Zur Aufteilung auf die Steuersätze:

Die Aufteilung muss belegbar sein – etwa mit einer Strichliste oder einer getrennten Kasse je Steuersatz. Eine Schätzung ist nicht zulässig.

Ein Beispiel für Bergmann Elektrotechnik: gezählt 623,40 €, heute 300,00 € zur Bank gebracht, Anfangsbestand 150,00 € – die Tageslosung ist 773,40 €.

Was gebucht wird

In dieser Reihenfolge, alles in einem Schritt:

  1. die Tageslosung als Einnahme „Tageslosung lt. Kassenbericht“, aufgeteilt nach Steuersätzen,
  2. danach Bankeinzahlung und Privatentnahme – vorher wäre der Bestand zwischendurch negativ, denn das Geld dafür kam erst mit den Verkäufen in die Kasse,
  3. der Tagesabschluss mit Zählprotokoll.
Danach ist der 14.10.2026 festgeschrieben: Die Buchungen lassen sich nur noch stornieren (GoBD).

Kassenbericht drucken gibt das Blatt mit Zählprotokoll und Rechenweg aus – auf Deutsch, wie Z-Bon und Kassenbuch:

Der 14.10.2026 ist festgeschrieben. Drucken Sie den Kassenbericht aus und bewahren Sie ihn auf – er ist der Beleg für die Tageslosung.

Ergibt sich keine Tageslosung, wird nichts gebucht; der Tag wird mit dem Zählprotokoll abgeschlossen.

Wann er abgewiesen wird

  • Es fehlt Geld:
Laut Zählung fehlen 12,50 € gegenüber dem Kassenbuch – die Tageslosung wäre negativ. Bitte fehlende Ausgaben oder Entnahmen buchen oder die Zählung prüfen.
  • Die Beträge der anderen Steuersätze sind höher als die Tageslosung.
  • An früheren Tagen gibt es noch offene Buchungen – der Anfangsbestand muss feststehen. Erst diese Tage abschließen.
  • Der Tag ist schon abgeschlossen oder hat noch nicht begonnen.
  • Dem Kassenbuch ist ein Kassen-Terminal zugeordnet:
Diesem Kassenbuch ist ein Kassen-Terminal zugeordnet – die Tageslosung kommt aus dessen Kassenabschluss. Ein Kassenbericht würde sie doppelt buchen.

Siehe Kassenabschluss.