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WorkOffice ProHandbuch
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GmbH, UG und andere Rechtsformen

Kann ich mit WorkOffice eine GmbH oder UG führen?

Ja. WorkOffice passt für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbH/UG: Rechnungen, Belege, Bank, Mahnwesen und die vorbereitete Umsatzsteuer-Voranmeldung funktionieren bei jeder Rechtsform gleich.

Wer bilanziert – etwa jede GmbH und UG –, gibt seinem Steuerberater den DATEV-Export; daraus erstellt die Kanzlei den Jahresabschluss mit Bilanz und E-Bilanz. WorkOffice selbst erstellt keine Bilanz.

Wo stelle ich das ein?

Unter Einstellungen → Steuern → Gewinnermittlung gibt es zwei Arten:

  • Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
  • Bilanz (Betriebsvermögensvergleich)

Bei „Bilanz“ steht dort ausdrücklich:

WorkOffice erstellt keine Bilanz. Den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, E-Bilanz) erstellt Ihr Steuerberater aus dem DATEV-Export.

Welche Art für den eigenen Betrieb gilt, klärt der Steuerberater. Die Einstellung gibt nur einen Anhalt: Buchführungspflichtig ist man unter anderem ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO) sowie als Kaufmann im Handelsregister.

Was die Einstellung ändert

Vor allem, wie der DATEV-Export Abschlagsrechnungen behandelt:

GewinnermittlungAbschlagsrechnungSchlussrechnung
Einnahmenüberschussrechnungwird als Erlös gebuchtbucht nur noch den Rest
Bilanzbucht nichts und geht nur als PDF mit; erst ihre Zahlung wird zur erhaltenen Anzahlung – der Steuerberater bucht sie auf „Erhaltene Anzahlungen“, Barzahlungen aus dem Kassenbuch gehen direkt dorthinbucht die ganze Leistung als Erlös und löst die Anzahlungen auf

So brauchen es Bilanzierer: Eine Anzahlung ist bis zur Leistung eine Verbindlichkeit, kein Umsatz. Auch die Auswertungen GuV und BWA zählen die Leistung bei „Bilanz“ erst mit der Schlussrechnung. Abschlags- und Schlussrechnungen gehören zum Paket „Komplett“.

Was der Export sonst bucht und welche Konten er nimmt, steht unter DATEV-Export.

Und die Auswertungen?

Die Auswertungen – Umsatzsteuer-Voranmeldung, EÜR, GuV, BWA, Liquidität – sind Hilfen für den laufenden Betrieb und die Abstimmung mit dem Steuerberater. Eine Bilanz oder E-Bilanz ist nicht darunter; die gehört in die Kanzlei.

Und die Kleinunternehmerregelung?

Gibt es in jedem Paket, unabhängig von der Rechtsform: Dann rechnet WorkOffice ohne Umsatzsteuer und setzt den Hinweis nach § 19 UStG. Ob sie für den eigenen Betrieb in Frage kommt, entscheidet der Einzelfall – im Zweifel der Steuerberater.