Prüfung & Finanzamt
Bei einer Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung muss der Betrieb die Kassendaten herausgeben können – und jede Kasse dem Finanzamt melden. Beides steht unter Kasse → Prüfung & Finanzamt.
Bei einer Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung müssen Sie die Kassendaten jederzeit herausgeben können. Diese Seite bleibt auch ohne Zusatzpaket erreichbar: Kassendaten sind zehn Jahre aufzubewahren (§ 147 AO).
Paket und Recht: Gehört zum Zusatzpaket Kassen-Terminal, bleibt aber erreichbar, wenn es gekündigt ist – sobald der Betrieb Kassen hat. Ohne Kassen erscheint der Menüpunkt ohne Paket nicht. Recht: cash:close (Inhaber und Büro), denn ein Export enthält alle Umsätze des Betriebs.
DSFinV-K-Export
Die einheitliche Schnittstelle für Kassendaten (§ 146a Abs. 1 AO), in der Fassung DSFinV-K 2.4:
Die einheitliche Schnittstelle für Kassendaten: ein ZIP-Archiv mit Kassenabschlüssen, Bons und Zahlungen im Zeitraum, wie es das Finanzamt bei einer Prüfung einliest.
Eine oder alle Kassen wählen, Beginn und Ende angeben, Herunterladen. Der Zeitraum richtet sich nach dem Tag des Kassenabschlusses:
Enthält nur Zeiträume mit Kassenabschluss – Bons seit dem letzten Abschluss sind noch nicht dabei.
Vor einem Export also den Kassenabschluss machen. Gibt es im Zeitraum keinen, wäre der Export leer – die Seite sagt das. Jeder Download steht im Protokoll.
Export der TSE-Daten
Die TSE gibt ihre signierten Protokolle als TAR-Archiv nach BSI TR-03151 heraus. Der Export läuft beim Anbieter und kann bei großen Datenmengen einige Minuten dauern; danach liegt er dort nur begrenzt zum Herunterladen bereit.
Je TSE: Zeitraum wählen oder leer lassen (= alle Daten), Export anstoßen. Die Liste zeigt den Stand – läuft, fertig, Fehler, abgelaufen – und fragt alle fünf Sekunden nach. Ist er fertig, Herunterladen; ist er abgelaufen, neu anstoßen.
Bei einer simulierten TSE:
Simulation – kein Export nach BSI TR-03151, für eine Prüfung nicht geeignet.
Mitteilung an das Finanzamt
Jede Kasse ist dem Finanzamt binnen eines Monats nach der Anschaffung und nach der Außerbetriebnahme mitzuteilen (§ 146a Abs. 4 AO). WorkOffice stellt die Werte bereit – abgeben müssen Sie die Mitteilung selbst oder Ihr Steuerberater.
Abgegeben wird über „Mein ELSTER“, Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme“, oder über den Steuerberater. Die Seite ist eine Ausfüllhilfe: Sie übermittelt nichts selbst.
- Je Betriebsstätte eine Mitteilung, immer mit allen Kassen dort – auch den außer Betrieb genommenen.
- Die Werte stehen in der Reihenfolge des Formulars: Grundangaben (Steuernummer, Name, Anschrift der Betriebsstätte, Anzahl der Kassen), je Kasse Art, Software und Softwareversion, Seriennummer, Hersteller, Modell, Anschaffung, Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme – und je Kasse die TSE mit Seriennummer, BSI-Zertifizierungs-ID, Inbetriebnahme und Bauform Cloud.
- Der Knopf neben jedem Wert kopiert ihn – ein Datum als TT.MM.JJJJ, wie ELSTER es erwartet.
Fristen: Je Kasse stehen Anlass (Anschaffung, Außerbetriebnahme), Tag und Spätestens bis:
Ob schon gemeldet wurde, weiß WorkOffice nicht – die Fristen stehen hier zur Kontrolle.
Was fehlt, sagt die Seite:
- Die Steuernummer des Betriebs fehlt – bitte in den Einstellungen ergänzen.
- Die BSI-Zertifizierungs-ID der TSE fehlt – so kann diese Kasse nicht gemeldet werden. Bitte beim Anbieter der TSE erfragen.
- Simulierte TSE – so kann diese Kasse nicht gemeldet werden. Für den echten Betrieb braucht sie eine zertifizierte TSE.
Welche Angaben im Einzelfall gelten, klärt der Steuerberater.