Probezeit und Abo
Ein neu registrierter Betrieb beginnt in der WorkOffice Cloud mit einer kostenlosen Probezeit. Ab Werk sind es 30 Tage; die Länge legt der Betreiber fest, sie steht auf der Preisseite.
Alles freigeschaltet
In der Probezeit sind alle Funktionen frei – auch die aus dem Paket „Komplett“ und das Zusatzpaket Kassen-Terminal. So sieht man, was auch ein größeres Paket kann. Welches Paket am Ende passt, schlägt der Start-Assistent vor – als Empfehlung, nicht als Abschluss.
Wer schon während der Probezeit ein Abo abschließt, behält die restliche Probezeit; abgebucht wird erst danach.
Erinnerungen
In den letzten sieben Tagen steht oben ein Hinweis, etwa:
Ihre Probezeit endet in 5 Tagen (30.10.2026).
Per E-Mail erinnert WorkOffice sieben Tage vorher, einen Tag vorher und noch einmal, wenn die Probezeit abgelaufen ist.
Nach der Probezeit
Ohne Abo steht der Betrieb auf nur lesen:
Ohne laufendes Abo steht WorkOffice Pro auf „nur lesen“ – Ansehen und Exportieren gehen weiter.
Es geht nichts verloren. Belege, Kunden und Auswertungen lassen sich weiter ansehen und exportieren – Buchhaltungsunterlagen sind aufbewahrungspflichtig (§ 147 AO), sie dürfen nicht hinter einer Bezahlschranke verschwinden. Neue Rechnungen schreibt man wieder, sobald ein Abo abgeschlossen ist.
Abschließen kann, wer das Abo verwalten darf – ab Werk der Inhaber, unter Verwaltung → Einstellungen → Abo. Alle anderen lesen „Bitte wenden Sie sich an den Inhaber.“
Mehr dazu
Pakete, Funktionen, Preise, Paketwechsel und Kündigung stehen unter Abo, Pakete, Funktionen.
Auf einem eigenen Server gibt es kein Abo und keine Probezeit; dort gilt die Lizenz des Servers. Siehe Eigener Server.