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Steuereinstellungen

Unter Einstellungen → Steuern steht, wie der Betrieb besteuert wird. Danach rechnen die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die EÜR, die Prognose und der DATEV-Export. Was hier falsch steht, steht dort falsch – im Zweifel mit dem Steuerberater abstimmen.

Ändern dürfen Inhaber und Büro (Recht settings:update); jede Änderung steht im Prüfprotokoll als „Steuereinstellungen geändert“.

Umsatzsteuer

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) – keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Voranmeldung, kein Vorsteuerabzug. Es ist dasselbe Feld wie in den Firmendaten.

Versteuerung:

  • Soll-Versteuerung – nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG), ab Werk
  • Ist-Versteuerung – nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)

Die Ist-Versteuerung braucht die Genehmigung des Finanzamts. In der Voranmeldung zählt dann bei der Umsatzsteuer der Zahlungseingang, bei der Vorsteuer weiter der Rechnungseingang.

Rechnung zählt im Zeitraum des … – nur bei Soll-Versteuerung:

  • Rechnungsdatums (wie das Belegdatum im DATEV-Export), ab Werk
  • Leistungsdatums (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG)

Gesetzlich entsteht die Steuer mit Ablauf des Zeitraums der Leistung. Wer nach Rechnungsdatum zuordnet, bekommt in der Voranmeldung einen Hinweis auf Rechnungen, deren Leistung in einen früheren Zeitraum fällt.

Voranmeldungszeitraum: Monat, Quartal oder keiner (vom Finanzamt befreit). Danach richten sich Fälligkeiten und Prognose. Bei „keiner“ dienen die Zahlen nur der Kontrolle für die Jahreserklärung.

Dauerfristverlängerung – Abgabe und Zahlung jeweils einen Monat später. Mit monatlichem Zeitraum erscheint dazu das Feld Festgesetzte Sondervorauszahlung (€); sie wird in der Dezember-Voranmeldung abgezogen.

Bundesland des Finanzamts – fällt eine Frist auf einen Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Ohne Angabe zählen nur bundesweite Feiertage.

Gewinnermittlung

Art: Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) – ab Werk – oder Bilanz. Davon hängt ab, wie der DATEV-Export Abschlagsrechnungen bucht und wann GuV und BWA eine Leistung als Umsatz zählen. Was genau sich ändert, steht unter Gewinnermittlung.

Darunter zeigt die Karte den Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04). Er wird in den Firmendaten festgelegt; die Auswertungen ordnen die Konten der Ausgabenkategorien danach den Zeilen der Anlage EÜR und den Gruppen der BWA zu.

Steuersätze

Eigene Steuersätze gibt es nicht einzustellen. Positionen tragen 19 %, 7 % oder 0 %; welcher gilt, wählt man an Artikel bzw. Position. Steuerarten mit Auslandsbezug – innergemeinschaftliche Lieferung, Leistung ins EU-Ausland, Ausfuhr, Drittland – wählt man am Beleg; sie gehören zum Paket Komplett. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers im Inland (§ 13b UStG) und die Kleinunternehmerregelung stehen in jedem Paket zur Verfügung.

Wo die Zahlen landen