Sprache
WorkOffice Pro spricht dieselben acht Sprachen wie WorkTime Pro: Deutsch, English, Русский, Polski, Türkçe, Română, Українська, Hrvatski / Srpski / Bosanski. Wer beide Programme nutzt, findet überall seine Sprache vor.
Zwei Dinge sind dabei getrennt: die Sprache der Oberfläche – sie richtet sich nach dem Benutzer – und die Sprache der Belege – sie richtet sich nach dem Kunden.
Sprache der Oberfläche
Jeder wählt sie selbst unter oben rechts auf den eigenen Namen → Mein Konto → Sprache. Sie gilt auf jedem Gerät, mit dem man sich anmeldet. Vor der Anmeldung lässt sie sich unten auf der Anmeldeseite wählen; beim Registrieren geht diese Wahl ins neue Konto.
Beträge und Datumsangaben stehen in jeder Sprache im deutschen Format („1.234,50 €“, „20.10.2026“). Monatsnamen und Wochentage erscheinen in der gewählten Sprache.
Belegsprache je Kunde
Belege – PDF, E-Rechnung, Pflichthinweise und die E-Mail dazu – gibt es auf Deutsch oder Englisch. Die Belegsprache steht am Kunden (Kunde → Belegsprache) und ist die Vorgabe für jeden neuen Beleg dieses Kunden; im Beleg selbst lässt sie sich unter Belegsprache abweichend wählen.
Warum nicht die Sprache dessen, der schreibt? Die polnische Bürokraft schreibt dem Münchner Kunden trotzdem eine deutsche Rechnung – der Beleg geht an den Kunden, nicht an das Büro.
Was die Belegsprache betrifft:
- Texte und Pflichthinweise – etwa der Hinweis zur Steuerschuldnerschaft auf Englisch als „Reverse charge“. Englische Belege bekommen feste englische Einleitungs- und Schlusstexte; die Vorgaben unter Einstellungen → Firmendaten → Texte gelten für deutsche Belege.
- Die Anschrift – „Attn. Mr …“ statt „z. Hd. Herr …“.
- Die E-Mail an den Kunden – aus der Vorlage in dieser Sprache (Einstellungen → E-Mail-Versand → Vorlagen).
- Die Nachricht beim Teilen per WhatsApp oder Telegram.
Nach dem Festschreiben ist die Belegsprache wie der übrige Inhalt unveränderbar.
Was deutsch bleibt
- Rechtstexte (AGB, Datenschutz, Impressum): Eine übersetzte Fassung wäre ein zweiter Vertrag.
- Fehlermeldungen des Servers, etwa beim Festschreiben – dafür braucht es noch einen eigenen Weg.
- Amtliche Vordrucke und was in PDF- und CSV-Dateien der Auswertungen steht (Umsatzsteuer-Voranmeldung, Anlage EÜR) – sie folgen dem amtlichen Wortlaut.
- Mahnschreiben als PDF – nur die E-Mail dazu folgt der Belegsprache.
- Das Kundenportal und die öffentlichen Seiten außer ihrem Rahmen.
- Meldungen der Datenübernahme aus Lexware Office und automatisch angelegte Notizen.
- Daten, die beim Anlegen des Betriebs vorbelegt werden (Ausgabenkategorien, Ordner der Pendelakte) – danach gehören sie dem Betrieb, der sie umbenennen kann.
- Texte von außen: Rückmeldungen der Bank, Fehler von Lexware.
Marken und deutsche Fachbegriffe wie DATEV, GoBD, ELSTER, ZUGFeRD und XRechnung bleiben in jeder Sprache stehen.
Siehe auch Kunden und Lieferanten und Ins Ausland verkaufen.